Zugangsregelungen Sportzentrum / Training
Mit Wirkung des 01.09.2021 gelten für ALLE Trainingseinheiten der Schwimmabteilung des PSV Eichstätt folgende Regelungen:
1.
Zum generellen Trainingsbetrieb der PSV Schwimmabteilung (betrifft alle ausgewiesenen Trainingsstunden) sind nur Mitglieder des PSV in der Schwimmhalle zugelassen, welche aktiv am Training der jeweiligen Gruppe teilnehmen, sowie das Training im Rahmen ihrer vertraglich, mit dem PSV Eichstätt geregelten Übungsleiter Funktion begleiten.
Übrige Personen, die nicht im Zusammenhang mit der Trainingsausgestaltung (Zuschauer, Eltern) stehen, haben die Möglichkeit, die Trainingseinheiten im Vorraum des Sportzentrums zu verfolgen. Unberührt bleibt die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten bis zum Betreten der Schwimmhalle. Ausnahmen können in Einzelfällen über die Abteilungsleitung sowie den Vorstand geregelt werden.
2.
Die Wasseraufsicht wird ab sofort nicht mehr v. S. der Bereitschaftspolizei übernommen.
Die Wasseraufsicht für die jeweilige Trainingsgruppe liegt ausschließlich in der Verantwortung des Trainers bzw. Übungsleiters. Den Bedarf an Fortbildung i. S. Rettungsschwimmen decken die Trainer eigenständig und teilen diesen an die Abteilungsleitung auch mit!
Zudem haben die Trainer und Übungsleiter für das ordnungsgemäße Hinterlassen des Bads sowie das Aufrechterhalten der Ordnung (bspw. Entfernen der Leinen, Mitteilung von Störungen und Beschädigungen, Zutritt zum Bad) zu sorgen.
3.
Mit Betreten des Sportzentrums bzw. des Hallenbads der Schottenau, ist das Tragen einer FFP2 Maske für ALLE Personen ab 6 Jahren Pflicht!
Die Maske ist im Sportzentrum bis zu den Umkleideräumen zu tragen.
4.
Mitglieder des PSV (über 14 Jahre alt) weisen sich durch den Mitgliedsausweis aus, der zum Betreten des Sportzentrums berechtigt und geben diesen bei Eintritt an der Wache ab, um ihn bei Verlassen der Unterkunft wieder abzuholen.
Kinder unter 14 Jahren wird der Zutritt durch Vorzeigen des PSV-Ausweises gestattet.
Der Ausweis wird jährlich neu ausgestellt.
Eltern / Abholer: Diese geben ihren Personalausweis ab und geben an, dass sie ihr Kind vom Sport abholen (Aufsichtspflicht!)
PSV-Parkberechtigung:
Die Berechtigung gilt für Eltern oder Familienangehörige, wenn Trainingsstunden oder Veranstaltungen des PSV abgehalten werden. Eltern oder sonstige Familienangehörige, die Kinder (bis 16 Jahre) zu dieser Veranstaltung bringen, dürfen die II. BPA befahren. Dies soll gewährleisten, dass die Kinder gefahrlos ein- und aussteigen können.
Die Berechtigung ist übertragbar. Kurzzeitig können Angehörige der Sportstunde ihres Kindes/Enkels usw. beiwohnen, nach dem sie ein Ausweisdokument/o. ä. in der Wache hinterlegt haben. In diesem Falle ist die PSV-Parkberechtigung gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.
Als Parkplatz steht die Fläche ggü. der Wache zur Verfügung. Sollte der Parkplatz im Winter vereist sein, ist eine Einfahrt aus Haftungsgründen nicht möglich.